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E-Mail-Archivierung GoBD: Die Pflicht, von der viele Betriebe noch nie gehört haben

Was per E-Mail kommt und steuerlich zählt, muss revisionssicher aufbewahrt werden: unveränderbar, vollständig, durchsuchbar. Ihr Posteingang schafft keins davon, ein Backup auch nicht. Was die GoBD verlangen und welcher Archiv-Weg zu Ihrem Betrieb passt.

Illustration: E-Mail-Archivierung GoBD: Die Pflicht, von der viele Betriebe noch nie gehört haben

Stellen Sie sich vor, das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an. Der Prüfer will die Eingangsrechnungen von vor vier Jahren sehen. Die kamen per E-Mail. Sie tippen den Lieferantennamen ins Suchfeld Ihres Postfachs und finden: nichts. Gelöscht beim Aufräumen, verschoben in einen Ordner, den keiner mehr kennt, oder im Konto eines Mitarbeiters, der längst weg ist.

Genau für diesen Fall gibt es die GoBD. Ausgeschrieben: »Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form«. Klingt nach Behördendeutsch. Bedeutet aber etwas sehr Einfaches: Was steuerlich zählt, müssen Sie aufbewahren. Auch dann, wenn es als E-Mail kam.

Ihr Posteingang ist kein Archiv. Er ist ein Ordner, in dem jeder löschen kann.

Wen das betrifft? Fast jeden mit geschäftlicher E-Mail

Gilt das nur für Konzerne mit eigener Buchhaltungsabteilung? Nein. Es gilt für jeden, der geschäftlich Mails empfängt oder verschickt und dabei Umsätze macht. Die Kanzlei, die Praxis, den Malerbetrieb, den Onlineshop, den Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Sobald steuerlich relevante Unterlagen per Mail laufen, greift die Aufbewahrungspflicht. Und sie laufen fast immer per Mail.

Typische Kandidaten in Ihrem Postfach:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen, als PDF-Anhang oder direkt im Mailtext
  • Auftragsbestätigungen und Angebote, aus denen ein Auftrag wurde
  • Verträge und Vertragsänderungen, die per Mail vereinbart wurden
  • Lieferscheine, Gutschriften, Mahnungen
  • Geschäftsbriefe, die einen Vorgang vorbereiten, abwickeln oder rückgängig machen

Wie lange aufbewahren? Je nach Dokumentart sechs bis zu zehn Jahre. Die Fristen für Buchungsbelege wurden zuletzt reformiert, die Details sind also in Bewegung. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 147 der Abgabenordnung, für Rechnungen dazu § 14b des Umsatzsteuergesetzes. Welche Frist für welches Dokument in Ihrem Betrieb gilt, klärt Ihr Steuerberater. Das ist keine Ausrede, sondern saubere Arbeitsteilung: Er kennt die Fristen, ich baue die Technik, die sie einhält.

Was »revisionssicher« wirklich heißt

Das Wort steht in jedem Prospekt, kaum jemand übersetzt es. Revisionssicher heißt: Ein Prüfer kann sich darauf verlassen, dass Ihr Archiv drei Eigenschaften hat.

Unveränderbar. Eine archivierte Mail lässt sich nachträglich weder löschen noch umschreiben. Auch nicht vom Chef, auch nicht vom Admin.

Vollständig. Jede geschäftliche Mail landet im Archiv, nicht nur die, die jemand für wichtig hielt. Die Auswahl von Hand ist genau die Lücke, nach der ein Prüfer sucht.

Durchsuchbar. Sie finden die Rechnung von vor vier Jahren in Minuten wieder, nicht in Tagen. Das Finanzamt erwartet maschinell auswertbare Daten, keine Schuhkartons in digital.

Ihr normaler Posteingang erfüllt keine dieser drei Bedingungen. Jeder mit Zugang kann löschen, verschieben, weiterleiten, aufräumen. Genau deshalb reicht »wir heben doch alles auf« nicht aus.

Backup ist kein Archiv. Archiv ist kein Backup.

Der häufigste Einwand, den ich höre: »Wir haben doch eine Datensicherung.« Gut so. Behalten Sie die unbedingt. Aber ein Backup beantwortet eine andere Frage als ein Archiv.

BackupArchiv
ZweckDaten nach einem Ausfall wiederherstellenGeschäftspost unverändert nachweisen
Schützt vorFestplattendefekt, Verschlüsselungstrojaner, versehentlichem LöschenManipulation, stillem Löschen, Lücken im Bestand
Typische Frage»Kriegen wir den Stand von gestern zurück?«»Kam diese Mail damals genau so an?«
LebensdauerWird laufend überschrieben, meist nach Tagen oder MonatenBleibt über die gesamte Aufbewahrungsfrist unangetastet

Kurz gesagt: Das Backup schützt vor Verlust, das Archiv vor Manipulation. Sie brauchen beides. Keins ersetzt das andere.

Drei Wege zum Mail-Archiv

1. Die Archivfunktion Ihres Mail-Anbieters. Viele Business-Mail-Anbieter bieten Archivierung als zubuchbare Option an. Das ist der bequemste Weg, wenn Ihr Hosting ohnehin ordentlich aufgestellt ist. Prüfen Sie zwei Dinge: Ist die Funktion wirklich revisionssicher oder nur ein besserer Ordner? Und wo liegen die Daten? Bei den großen US-Anbietern kaufen Sie die Archivierung als weiteren Abo-Baustein, und Ihre komplette Geschäftskorrespondenz liegt dann für bis zu zehn Jahre bei einem Konzern, der Preise und Bedingungen jederzeit ändern kann. Zehn Jahre sind eine lange Zeit für ein Abhängigkeitsverhältnis.

2. Eine dedizierte Archivsoftware. Ein eigenes Programm hängt sich an den Mailserver und schreibt jede ein- und ausgehende Mail sofort weg, bevor ein Mensch sie anfassen kann. Das ist der Klassiker für Betriebe mit mehreren Postfächern und funktioniert unabhängig davon, welches Mailprogramm Ihre Leute benutzen.

3. Selbst gehostet mit Open Source. Es gibt ausgereifte quelloffene Archivlösungen, die auf einem eigenen kleinen Server laufen. Kein Abo, kein Anbieter, der Sie festhält, volle Kontrolle über den Speicherort. Wie ein solches Setup im Kern funktioniert, lesen Sie bei Selbst-Hosting mit Docker und Open Source nach. Ehrlich dazu: Selbst hosten heißt auch selbst kümmern oder kümmern lassen. Für einen Ein-Personen-Betrieb ist Weg eins oder zwei oft die vernünftigere Wahl.

Wann Sie sich das Archiv sparen können

Ja, es gibt Fälle, in denen Sie kein Mail-Archiv brauchen. Läuft über Ihr Postfach keine einzige steuerrelevante Unterlage, weil Rechnungen ausschließlich über Portale oder auf Papier kommen und Verträge nie per Mail geschlossen werden, dann ist die E-Mail bei Ihnen nur ein Transportweg. Archiviert wird in dem Fall dort, wo die Dokumente wirklich liegen. Und ein kleiner Verein ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb schläft auch ohne Archivsoftware ruhig.

Nur: Seien Sie ehrlich zu sich. In den meisten kleinen Betrieben kommt ein großer Teil der Rechnungen längst per Mail. Wer sich auf die Ausnahme beruft, sollte sie belegen können. Im Zweifel entscheidet das Ihr Steuerberater, nicht Ihr Bauchgefühl.

So gehen Sie es an, ohne sich zu verzetteln

  1. Bestandsaufnahme. Welche Postfächer gibt es, wer nutzt sie, wo liegen sie? Auch das alte Freemail-Konto aus der Gründungszeit zählt.
  2. Mail-Hosting klären. Ein Archiv andocken lohnt erst, wenn das Fundament stimmt: eigene Domain, ein Anbieter mit Servern in Europa, klare Postfachstruktur. Wie dieses Fundament konkret aussieht, zeigt die Seite zum Cloud-Büro.
  3. Fristen mit dem Steuerberater festlegen. Welche Dokumentarten fallen bei Ihnen an, wie lange müssen sie vorgehalten werden?
  4. Archiv anschließen. Ab diesem Tag wird jede geschäftliche Mail automatisch und unveränderbar weggeschrieben. Ohne dass jemand daran denken muss.
  5. Verfahren kurz dokumentieren. Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation. Klingt nach Aktenordner, ist für einen kleinen Betrieb oft nur eine Handvoll Seiten: Was wird archiviert, womit, wer hat Zugriff.
  6. Die Probe machen. Suchen Sie eine drei Jahre alte Rechnung. Finden Sie sie in unter einer Minute, funktioniert Ihr Archiv.

Wenn Sie beim Lesen gemerkt haben, dass Ihr »Archiv« bisher ein Posteingang mit vierzehntausend ungelesenen Mails ist: kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu handeln. Bleibt die eine Frage, um die dieser Artikel kreist: Hält Ihre E-Mail-Archivierung einer GoBD-Prüfung stand? Wenn Sie darauf keine ruhige Antwort haben, klärt genau das ein Erstgespräch. Wir schauen kostenlos und per Bildschirmübertragung, wo Ihre Mails heute liegen und welcher der drei Wege zu Ihrem Betrieb passt, egal aus welcher Ecke Deutschlands Sie sich melden. Und der Mensch, der das mit Ihnen durchgeht, ist derselbe, der Ihr Archiv danach einrichtet.

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