Impressum & Datenschutzerklärung: Die 10-Minuten-Prüfung Ihrer Website
Ein fehlendes Impressum ist der einfachste Abmahngrund überhaupt, und Programme finden es automatisch. Was wirklich hineingehört, welche Fehler am häufigsten passieren und wie Sie Impressum und Datenschutzerklärung in zehn Minuten selbst prüfen.
Ein fehlendes Impressum ist der einfachste Abmahngrund überhaupt. Dafür braucht niemand einen Hacker und kein Insiderwissen. Ein Programm klappert automatisch tausende Websites ab, prüft auf Pflichtangaben und spuckt eine Trefferliste aus. Der Rest ist ein Serienbrief vom Anwalt, mit Kostennote.
Klingt nach Panikmache? Ist es nicht. Es ist Fließbandarbeit. Und Ihre Website steht auf dem Band.
Die gute Nachricht: Was ins Impressum gehört, passt auf eine Karteikarte. Und ob Ihre Datenschutzerklärung zu dem passt, was Ihre Website wirklich tut, prüfen Sie selbst. Zehn Minuten, kein Jurastudium.
Was ins Impressum gehört
Die Pflichtangaben stehen in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, dem Nachfolger des alten Telemediengesetzes. Für die meisten kleinen Betriebe, Praxen, Kanzleien und Vereine läuft es auf diese Liste hinaus:
- Name und Anschrift: vollständiger Name, bei Firmen zusätzlich Rechtsform und vertretungsberechtigte Person. Die Anschrift muss ladungsfähig sein: Straße, Hausnummer, Ort. Ein Postfach reicht nicht.
- Kontakt: eine E-Mail-Adresse plus ein zweiter schneller Weg, in der Regel Telefon.
- Register: falls eingetragen, das Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister samt Nummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: falls vorhanden.
- Kammerberufe: Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Co. nennen zusätzlich ihre Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen.
- Aufsichtsbehörde: wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt, etwa als Makler, nennt die zuständige Behörde.
Diese Liste deckt den Normalfall ab, keine juristische Vollständigkeit. Sonderfälle und Detailfragen gehören zum Anwalt, nicht in einen Blogartikel. Auch das ist eine ehrliche Antwort.
Die drei Fehler, die ich am häufigsten sehe
Das Erstaunliche: Die meisten abgemahnten Websites haben ein Impressum. Es ist nur falsch gebaut.
| Fehler | Warum das ein Problem ist | So beheben Sie es |
|---|---|---|
| Impressum steckt in einem PDF oder Bild | Pflichtangaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Ein Download ist beides nicht. | Impressum als normale Textseite anlegen, kopierbar mit der Maus. |
| »c/o«-Adresse oder Postfach | Das ist keine ladungsfähige Anschrift. Im Streitfall muss Post Sie förmlich erreichen können. | Echte Geschäftsadresse mit Straße und Hausnummer eintragen. |
| Link nur auf der Startseite | Der Link muss von überall leicht auffindbar sein. Als Heuristik hat sich eingebürgert: von jeder Unterseite in höchstens zwei Klicks erreichbar. | Impressums-Link in den Footer, der auf jeder Seite erscheint. |
Datenschutzerklärung: Das Papier muss zur Website passen
Beim Impressum geht es um Angaben. Bei der Datenschutzerklärung geht es um Deckungsgleichheit: Das Dokument muss beschreiben, was Ihre Website tatsächlich lädt. Welche Angaben hineingehören, gibt Artikel 13 der DSGVO vor. Genau daran scheitern die meisten.
Der Klassiker: Vor Jahren hat jemand einen Generator durchgeklickt oder den Text einer anderen Website kopiert. Seitdem erklärt die Datenschutzerklärung einen Facebook-Pixel, den es nie gab, und verschweigt die Google-Schriftarten, die bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse Ihrer Besucher an einen US-Konzern funken. Google Fonts war nicht umsonst der Auslöser einer ganzen Abmahnwelle.
Beide Richtungen sind ein Problem. Erfundene Dienste machen das Dokument unglaubwürdig. Verschwiegene Dienste machen es angreifbar. Kein kopierter Mustertext schützt Sie, sondern nur eine ehrliche Bestandsaufnahme.
Deshalb baue ich Websites von vornherein so, dass möglichst wenig Fremdes lädt: Schriften liegen auf dem eigenen Server, Karten und Videos starten erst nach einem Klick. Je weniger die Seite nach außen telefoniert, desto kürzer und desto belastbarer die Datenschutzerklärung.
Die 10-Minuten-Prüfung, Schritt für Schritt
- Impressum finden (2 Minuten). Öffnen Sie Ihre Website, am besten zusätzlich auf dem Handy. Kommen Sie von der Startseite und von einer beliebigen Unterseite in höchstens zwei Klicks zum Impressum? Wenn nicht: Footer-Link nachrüsten.
- Pflichtangaben abhaken (3 Minuten). Gehen Sie die Checkliste oben Punkt für Punkt durch. Prüfen Sie besonders die Anschrift. Nach einem Umzug vergisst die Website fast jeder.
- Echter Text? (1 Minute). Markieren Sie das Impressum mit der Maus. Lässt es sich als Text markieren und kopieren, gut. Ist es ein Bild oder ein PDF: ändern.
- Hören, wohin die Seite telefoniert (2 Minuten). Drücken Sie am Computer F12, klicken Sie auf den Reiter »Netzwerk« und laden Sie die Seite neu. In der Liste sehen Sie jede Adresse, die Ihre Website im Hintergrund kontaktiert: google, gstatic, youtube, facebook, maps. Jeder dieser Namen ist ein fremder Dienst.
- Abgleichen (2 Minuten). Legen Sie die Datenschutzerklärung daneben. Jeder Dienst aus Schritt 4 muss darin auftauchen. Und umgekehrt: Was im Text steht, aber längst abgeschaltet ist, fliegt raus.
Mehr ist es nicht. Wer diese fünf Schritte einmal im Jahr wiederholt, und zusätzlich nach jedem Umbau der Website, hat die häufigsten Angriffsflächen geschlossen.
Sind Generatoren in Ordnung? Ja, mit einer Bedingung
Ich bin kein Generator-Verächter. Für eine überschaubare Website liefern die bekannten Datenschutz-Generatoren eine brauchbare Basis, manche sogar kostenlos. Das Problem ist nie der Generator. Das Problem ist, was man ihm vorsetzt.
Wer im Fragebogen »kein Tracking« ankreuzt, während im Hintergrund Google Analytics läuft, bekommt vom Generator nur eines: den eigenen Irrtum in schöner Rechtssprache. Erst die Bestandsaufnahme aus Schritt 4, dann der Generator. In dieser Reihenfolge funktioniert es.
Reicht die Selbstprüfung, oder muss ein Anwalt ran?
Ehrlich gesagt: Für eine einfache Visitenkarten-Website ohne Shop, ohne Newsletter und ohne Datensammelei reichen Checkliste, Bestandsaufnahme und ein sauber ausgefüllter Generator in aller Regel aus. Dafür müssen Sie kein vierstelliges Rechtsgutachten bezahlen.
Anders sieht es aus, sobald es ernst wird: ein Online-Shop mit Bezahldaten, eine Terminbuchung mit Gesundheitsdaten in der Praxis, ein Mandanten-Upload in der Kanzlei, ein Newsletter mit Öffnungs-Tracking, ein Gewinnspiel. Dann gehört ein Anwalt mit Datenschutz-Schwerpunkt an den Text. Und wenn Ihre Prüfung genau das zutage fördert, ist das kein Rückschlag: Sie wissen jetzt, wo die Marke Eigenbau endet und das Fachurteil anfängt.
Und wenn die Prüfung Rot zeigt?
Dann ist das kein Grund zur Panik, sondern eine To-do-Liste. Die technische Seite übernehme ich: Schriften lokal einbinden, Karten hinter einen Klick legen, Altlasten aus dem Code werfen. Das mache ich bei jeder Website, die ich überarbeite oder neu baue, von Anfang an mit.
Vielleicht zeigt Ihre Prüfung durchweg Grün. Dann brauchen Sie mich nicht, sondern haben zehn gut investierte Minuten hinter sich. Bleibt das Impressum dagegen eine Baustelle oder passt die F12-Liste nicht zur Datenschutzerklärung: Zeigen Sie mir im kostenlosen Erstgespräch kurz, was Ihre Seite lädt. Ich sage Ihnen, ob die Pflichtangaben tragen und welche Dienste vom Netz müssen.