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KI

KI-Transparenzpflichten ab 2. August 2026: Was Ihr Betrieb jetzt braucht

Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-Inhalte brauchen Kennzeichnung – ab dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung. Ein Leitfaden ohne Panik: was kleine Betriebe wirklich tun müssen und was Verkäufer-Theater ist.

Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg mit wehenden Europaflaggen

Am 2. August 2026 wird die nächste Stufe der EU-KI-Verordnung scharf: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Wer einen Chatbot auf der Website hat, muss sagen, dass es einer ist. Wer KI Texte, Bilder oder Stimmen erzeugen lässt, muss sich mit Kennzeichnung beschäftigen. Und wie immer, wenn eine Frist näher rückt, klingelt das Telefon: Zertifikate, Audits, Compliance-Pakete. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben – hier steht, was ab August tatsächlich gilt. Und was Sie davon an einem Nachmittag selbst erledigen.

Was am 2. August 2026 wirklich passiert

Die KI-Verordnung ist seit 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Die Pflicht zu nachweisbarer KI-Kompetenz im Betrieb (Artikel 4) gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Ende Juni 2026 hat der EU-Rat mit dem sogenannten Digital Omnibus die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben – Bewerbungs-Screening, Kreditvergabe, solche Kaliber. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 wurden ausdrücklich nicht verschoben. Sie greifen am 2. August 2026.

Betrifft das Sie? Wahrscheinlich ja – aber weit harmloser, als es klingt. Artikel 50 regelt im Kern zwei Situationen: KI, die mit Menschen spricht. Und Inhalte, die KI erzeugt hat.

Erste Frage: Spricht bei Ihnen eine KI mit Menschen?

Chatbot auf der Website, KI-Telefonassistent, automatischer WhatsApp-Antworter: Wer so etwas einsetzt, muss sicherstellen, dass die Nutzer erfahren, dass sie mit einer Maschine sprechen. Klar erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion – nicht versteckt in den AGB. Die Ausnahme: Es ist ohnehin offensichtlich. Ein Fenster mit der Aufschrift »KI-Assistent« erklärt sich selbst.

Praktisch heißt das: eine ehrliche Zeile im Chatfenster (»Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Antworten ohne Gewähr.«), eine Ansage am Anfang des Telefonassistenten. Das ist kein Projekt. Das ist eine Konfigurationsänderung.

Zweite Frage: Veröffentlichen Sie KI-Inhalte?

Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Die Pflicht, KI-Ausgaben in maschinenlesbarem Format zu markieren, trifft zuerst die Anbieter der KI-Systeme – also OpenAI, Google, Anthropic und Co. Nicht den Handwerksbetrieb, der damit einen Newsletter schreibt. Für Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gilt bei dieser Wasserzeichen-Pflicht zudem eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Für Sie als Betreiber bleiben zwei Fälle. Erstens: Deepfakes – täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen realer Personen – müssen Sie offenlegen. Für seriöse Betriebe ohnehin selbstverständlich. Zweitens: KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen gekennzeichnet werden. Aber – und diese Ausnahme ist für kleine Betriebe zentral – die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch die Inhalte geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Müssen Sie also jeden Blogartikel, bei dem KI mitgeschrieben hat, mit einem Warnhinweis versehen? Nein. Wer Texte prüft, korrigiert und unter eigenem Namen verantwortet, arbeitet wie eine Redaktion – und genau die nimmt die Verordnung aus. Warum ungeprüfte KI-Texte trotzdem eine schlechte Idee sind, habe ich hier aufgeschrieben – nur aus anderen Gründen: Qualität und Sichtbarkeit, nicht Paragrafen.

»Maschinenlesbar« – was heißt das praktisch?

Maschinenlesbare Kennzeichnung bedeutet: Die Information »künstlich erzeugt« steckt technisch im Inhalt selbst, etwa als Metadaten oder Wasserzeichen (verbreitet ist der C2PA-Standard, eine Art digitaler Herkunftsnachweis). Das bauen die KI-Anbieter in ihre Werkzeuge ein – Sie müssen das nicht selbst entwickeln.

Ihre Aufgabe ist bescheidener: Werkzeuge verwenden, die solche Kennzeichnungen setzen. Kennzeichnungen nicht absichtlich entfernen, etwa indem Bilder durch Konverter gejagt werden, die alle Metadaten wegwerfen. Und bei neuen KI-Diensten kurz prüfen, ob der Anbieter das Thema überhaupt auf dem Schirm hat. Wer bei europäischen oder selbst betriebenen Werkzeugen ist, stellt diese Frage übrigens nur einmal – dann ist dokumentiert, was das Werkzeug tut.

Die Checkliste für Ihren Betrieb

  • Inventur: Wo ist bei Ihnen KI im Einsatz? Chatbot, Telefonassistent, Textwerkzeuge, Bildgeneratoren – eine einfache Liste genügt.
  • Chatbot und Telefon: Hinweis ergänzen, dass eine KI antwortet. Sichtbar, vor der ersten Antwort.
  • Redaktionsprozess: Festhalten, wer KI-Texte vor Veröffentlichung prüft und verantwortet. Zwei Sätze im Team-Wiki reichen als Anfang.
  • Deepfakes: Intern klarstellen, dass täuschend echte Darstellungen realer Personen nicht ohne Offenlegung veröffentlicht werden.
  • Werkzeuge: Prüfen, ob Ihre KI-Dienste Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen – und diese Funktion nicht abschalten.
  • Team: Die KI-Kompetenz aus Artikel 4 ist seit Februar 2025 Pflicht. Wer beides zusammen angeht, hat das Thema in einem Rutsch erledigt.

Und was ist Verkäufer-Theater?

Das Muster kennen Sie vom Cookie-Banner: Eine echte Rechtspflicht kommt, und im Windschatten werden Pakete verkauft, die niemand braucht. Ein »AI-Act-Zertifikat« für den Website-Chatbot? Gibt es nicht als Pflicht. Ein teures Audit, damit Sie einen Hinweissatz ins Chatfenster schreiben dürfen? Brauchen Sie nicht.

Ernst nehmen sollten Sie das Thema trotzdem. Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden – die Aufsicht wird bei einem Dortmunder Handwerksbetrieb nicht mit der Höchststrafe anfangen, aber »gilt nicht für Kleine« stimmt eben auch nicht. Und damit das klar ist: Ich bin IT-Berater, kein Anwalt. Dieser Artikel sortiert die Technik und die Praxis. Sonderfälle – etwa wenn Sie selbst KI-Systeme anbieten oder in heikle Bereiche wie Personalauswahl gehen – klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Wenn Sie die Pflichten aus Artikel 4 und Artikel 50 in einem Termin abräumen wollen: In meinen KI-Schulungen lernt Ihr Team, KI sicher und DSGVO-bewusst zu nutzen – inklusive der Frage, was gekennzeichnet werden muss und was nicht. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wie die maschinenlesbare Kennzeichnung technisch funktioniert – C2PA, Metadaten, Wasserzeichen –, zeige ich im zweiten Teil: KI-Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen.

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